Alexis Brudermann - Italien und Deutschland - Zwei Rechtsräume. Eine Kanzlei. Ihr Vorteil.

Rechtsanwalt für IT-Recht, Deutsch-italienisches Recht und Italienisches Immobilienrecht

Über 25 Jahre Erfahrung - persönlich, schnell & flexibel

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Alexis Brudermann ist Fachanwalt für IT-Recht – ein Titel, der von der Rechtsanwaltskammer nur bei nachgewiesener Spezialisierung und jährlicher Fortbildung verliehen wird. Datenschutz, DSGVO, AGB, rechtssichere Online-Auftritte und KI-Verordnung sind damit Kerngebiet unserer Kanzlei.

Italienisches Immobilienrecht – Kauf, Verkauf und Erbschaftsabwicklung

Beim Immobilienkauf in Italien begleiten wir Sie anwaltlich – auf Deutsch und Italienisch. Wir prüfen Kaufangebot und Vorvertrag („preliminare“) sowie Ihr verbindliches Kaufangebot (proposta d’acquisto). Wir prüfen alle notwendigen Voraussetzungen und Zertifikate (z. B. Certificato di Agibilità, certificato energetica) und bereiten den notariellen Kaufvertrag vor. Rechtsanwalt Alexis Brudermann begleitet bzw. vertritt Sie zur Beurkundung beim Notar („notaio“) vor Ort in Italien. Wenn Sie geerbt haben und Vermögenswerte der Erbmasse in Italien befindlich sind, z. B. Immobilien führen wir Sie durch die Erbschaftsannahme (dichiarazione successione).

Termin in 24 Stunden – persönlich und flexibel

Bei Rechtsanwalt Brudermann erreichen Sie Ihren Anwalt direkt – kurze Wege, persönliche Betreuung, keine Warteschleifen. Erstgespräche organisieren wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden – telefonisch, per Videokonferenz oder in unserer Kanzlei in Speyer. Kosten klären wir vorab verbindlich. Vom Erstgespräch bis zum Abschluss begleitet Sie ein fester Ansprechpartner.

Mit Resultaten überzeugen

Für Alexis Brudermann steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Individuelle Beratung

Immobilien in Italien kaufen und verkaufen – rechtssicher in beiden Rechtsordnungen

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Italien erfordert die Beachtung zahlreicher rechtlicher und steuerlicher Besonderheiten. Vorvertrag (preliminare), notarielle Beurkundung, Grundbucheintragung sowie steuerliche Pflichten müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Wir begleiten den gesamten Prozess – von der Prüfung aller Verträge und Unterlagen über die Abstimmung mit Maklern, Banken und Notaren bis hin zur persönlichen Begleitung beim Notartermin in Italien. So können offene Fragen unmittelbar geklärt und rechtliche Risiken vermieden werden. Auch beim Verkauf einer italienischen Immobilie aus Deutschland heraus übernehmen wir die umfassende rechtliche Begleitung und koordinieren die erforderlichen Schritte in beiden Ländern.

Nachlass zwischen Deutschland und Italien – grenzüberschreitende Abwicklung aus einer Hand

Hat ein Erblasser Vermögen in Deutschland und Italien hinterlassen, treffen zwei Rechtsordnungen, die EU-Erbrechtsverordnung und unterschiedliche steuerliche Regime aufeinander. Wir betreuen beide Konstellationen: italienisches Vermögen mit deutschen Erben – Annahme der Erbschaft, dichiarazione di successione beim italienischen Finanzamt, Eintragung im Grundbuch, Auseinandersetzung mit Miterben – sowie deutsches Vermögen mit italienischem Bezug – Erbschein, Pflichtteilsfragen, steuerliche Erklärungen. Wir koordinieren mit italienischen Notaren, Steuerberatern und Behörden, sodass die Abwicklung des Nachlasses in beiden Ländern aufeinander abgestimmt läuft – ohne Doppelarbeit und ohne Sprachhürden.

IT-Recht, Datenschutz und DSGVO – rechtssichere Online-Auftritte und AGB

Als Fachanwalt für IT-Recht beraten wir Unternehmen, Online-Händler, Plattformbetreiber und Dienstleister in allen Fragen des Informationstechnologierechts. Schwerpunkte sind die rechtssichere Gestaltung von Webseiten, Online-Shops und Apps, Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für kommerzielle Anbieter im Internet, Impressums- und Informationspflichten sowie die DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten. Für deutsch-italienische Mandate erstellen wir zweisprachige Datenschutzerklärungen und AGB, die in beiden Rechtsordnungen Bestand haben – ein wesentlicher Vorteil gegenüber reinen Übersetzungen aus einer einzigen Rechtssicht. So vermeiden Sie Abmahnungen in Deutschland und Bußgelder der italienischen Datenschutzbehörde Garante.

KI-Verordnung (EU AI Act) – Schulungs- und Dokumentationspflichten umsetzen

Mit dem EU AI Act treffen Unternehmen neue Pflichten: KI-Kompetenz und Schulungspflichten für Mitarbeitende nach Art. 4, Risikoklassifizierung der eingesetzten Systeme, Dokumentations- und Transparenzanforderungen sowie – bei Hochrisiko-Anwendungen – umfangreiche Compliance-Verfahren. Wir analysieren die in Ihrem Unternehmen eingesetzten KI-Systeme, ordnen sie nach den Vorgaben der Verordnung ein, entwickeln Schulungs- und Dokumentationskonzepte und integrieren die Anforderungen in Ihre bestehende Datenschutz- und Compliance-Struktur. So setzen Sie die KI-Verordnung pragmatisch um, ohne den operativen Betrieb auszubremsen – und sind bei Audits und Behördenanfragen vorbereitet.

Gerne für Sie erreichbar

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Ihre Kanzlei Alexis Brudermann.

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Obere Langgasse 9
67346 Speyer

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:30 – 17:30 Uhr

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